Geigenschule Neugraben
Geige lernen mit Spaß
jetzt auch dabei: Musikalische Früherziehung
Musikalische Früherziehung (MFE)
für Kinder von 1,5 Jahren bis 6 Jahren
Neu-Anmeldungen nur bis höchstens 5 Jahre

In der Musikalischen Früherziehung sammeln wir in kleinen Gruppen erste Erfahrungen mit Musik. Wir singen Kinderlieder, spielen auf Orff-Instrumenten sowie auf Glockenspiel, Trommel, Klavier, Gitarre, Geige und anderen Instrumenten.
Wir lernen, welche Instrumente es gibt, wie man sie unterscheidet und wie sie klingen. Wir lernen Notenschlüssel und einige Noten kennen, hören Klassische Musik und Geschichten über Musik.
Dienstag
15 - 15.45 Uhr | Gruppe 1 (3,5 bis 5-Jährige) |
16 - 16.45 Uhr | Gruppe 2 (1,5 bis 3-Jährige) |
17 - 17.45 Uhr | Gruppe 3 (3,5 bis 5-Jährige) |
Kostenlose Probestunden laufen jede Woche vom 13.5. bis 3.6. am Dienstag.
Bitte nur mit Voranmeldung per E-Mail.
Freitag
15 - 15.45 Uhr | Gruppe 1 (3,5 bis 5-Jährige oder 1,5 bis 3-Jährige) |
16 - 16.45 Uhr | Gruppe 2 (1,5 bis 3-Jährige) |
17 - 17.45 Uhr | Gruppe 3 (4 bis 5-Jährige) |
Kostenlose Probestunden laufen jede Woche vom 13.5. bis 3.6. am Dienstag (auch, wenn man letztendlich am Freitag kommen will). Bitte nur mit Voranmeldung per E-Mail.
Die Kleineren werden durch eine Bezugsperson begleitet.
Für die Größeren darf eine Begleitperson nach Bedarf zur Eingewöhnung dabei sein.
Kursstart am Di, 2.9.2025
Danach Einstieg laufend möglich.
Der 1. Termin ist eine kostenlose Schnupperstunde. Bitte nur mit Voranmeldung per E-Mail.
Die Gruppen der Musikalische Früherziehung werden je nach Alter der Kinder zusammengestellt.
Am Dienstag findet die MFE in der Geigenschule Neugraben, Im Neugrabener Dorf 28 E, 21147 Hamburg statt.
Am Mittwoch und Freitag sind wir in den Räumlichkeiten des Gemeindehauses der Michaelis-Kirche, Cuxhavener Str. 323, 21149 Hamburg.
Ein Einstieg ist jederzeit möglich. Der 1. Termin ist eine kostenlose Schnupperstunde. Bitte nur mit Voranmeldung per E-Mail.
Die Kleineren werden durch eine Bezugsperson begleitet.
Für die Größeren darf eine Begleitperson nach Bedarf bei den ersten Stunden zur Eingewöhnung dabei sein.